Ca. 25 Fachleute saßen ca. 30 EinwenderInnen gegenüber. Vertreten waren die Landwirtschaftskammer, eine Justitiarin, Juristen, der Naturschutz, Brandschutz, Gewässerschutz, ein Amtstierarzt, Baubehörde der Region etc. sowie der Landwirt selbst, sein Rechtsbeistand und sein Planungsbüro sowie das Bauamt der Gemeinde Wedemark etc.
Es waren insgesamt 125 Einwendungen gegen dieses Vorhaben eingegangen. Die Einwendungen betrafen die Themen Gewässerschutz (das Bauvorhaben liegt im und neben dem Wasserschutzgebiet Fuhrberger Feld), den zusätzlichen Verkehr, die mögliche Geruchsbelastung, Lärm, die Belastung für den Boden, die Gefahr durch multiresistente Keime, die Verwertung des anfallenden Kotes/Düngers/Gärrestes und die Art der Tierhaltung.
Der erste Punkt war das gemeindliche Einvernehmen: Die Gemeinde muss es erteilen, wenn, wie hier, im Außenbereich landwirtschaftlich gebaut werden soll. Sie kann es nur aus bauplanerischen Gründen versagen. Das Argument „Wohlfühlgemeinde“ zählt leider nicht. Ein Einwender argumentierte dies sei ein Vorbehaltsgebiet mit dem Ziel Aufforstung. Antwort: Fläche ist im Flächennutzungsplan für Landwirtschaft ausgewiesen.
Frage: Unterschied zwischen Landwirtschaft und industrieller Tierhaltung? Die landwirtschaftliche Privilegierung laut §35 Abs.1 Nr. 4 liegt vor, wenn 50,1% des Futters selbst angebaut werden können (theoretisch, auf Grund der zur Verfügung stehenden Flächen). Das heißt, dass es keine Obergrenze an Tieren gibt, ab der es eine industrielle Tierhaltung wäre.
Es wurde die Richtigkeit der Flächenberechnung angezweifelt. Das wurde zurückgewiesen. Der Landwirt besitzt mehr Flächen als erforderlich und Flächen zu bekommen, sei kein Problem.
Was ist mit Mindererträgen durch Klimawandel, ausbleibenden Regen? Antwort: „Zukunft hat hier keine Relevanz.“
Es wurde nach Bauordnungsrecht gefragt. Antwort: Eine Gestaltungssatzung für Elze gibt es nicht.
Gibt es ein Notfall- und Havariekonzept?: Durch eine Bauabnahme und Kontrollen wird das dargestellt.
Sicherung eines vielleicht nötigen Rückbaus?: Das ist für landwirtschaftliche Betriebe nicht vorgesehen.
Verkehrliche Erschließung?: Es ist kein Verkehrsgutachten erforderlich.
Technische Anforderung Lärm?: Wird erfüllt.
Wie erfolgt eine Anbindung an die Landstraße?: Das wird geprüft.
Fragen nach Immissionsschutz – Vorbelastung, benachbarte Tierhaltung?: Man richtet sich nach einer Immissionsprognose des Umweltbundesamtes.
Es wurde die Hähnchenmast dargestellt: 42 Masttage, am 33. Tag Entnahme von 27,5% der Tiere. Nach dem Abholend der Tiere 7 Tage Revision, d.h. Reinigung und neues Herrichten des Stalles. Insgesamt 2% Tierverluste im Durchschnitt. (D.h. Durchschnittlich 25 000 tote Tiere pro Jahr.) Die Anlage ist für 39Kg Hähnchen pro Quadratmeter ausgelegt; Hähnchenschwermast.
Es werden Filteranlagen eingebaut, die mind. 70% des Ammoniaks herausfiltern.
Es gibt Notlüfter. Normalerweise herrschen 25°C.
Gerüche nach GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie): Berücksichtigt nur Tiere in unmittelbarer Nachbarschaft, nicht die in der Ortslage Elze.
Technische Anleitung Lärm?: Der Wert wird unter dem gesetzlich festgelegten Schwellenwert bleiben.
Lichtemissionen?: Es wird keine geben.
Überwachung?: Es wir ein elektronisches Betriebstagebuch geführt.
Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG?: Im Trinkwasserschutzgebiet zulässig. Dieses Vorhaben liegt aber nicht darin, was aber nicht nachgemessen wurde.
Ausbringung Mist?: Es gibt ein Verwertungskonzept. Der Hähnchenmist geht in die Biogasanlage (max. 34°C also kein Keimabtöten) und dann wird der übrig bleibende Gärrest auf die Felder ausgebracht.
Biodiversität in Gefahr?: Hier nicht relevant.
Brandschutz?: Es wird eine Brandmeldung auf bis zu 7 Handys, einen Rauchabzug, ein Brandvorbeugekonzept geben. Kontaminiertes Löschwasser?..............................
Tierrettung?: Bei Brand praktisch nicht möglich, da Hühner ihren Stall nicht verlassen werden.
Verwertungskonzept?: 500cbm Reinigungswasserbehälter, Lagerhalle für Mist. Die Ausbringung des Mistes ist nicht systemrelevant. Gärreste siehe oben.
Gesundheitsschutz und Bioaerosole?: Es gibt keine Grenzwerte für Bioaerosole. Ursache-Wirkung ist nicht geklärt.
Gewässerschutz?: Grundwassergefährdung, § 47 Wasserhaushaltsgesetz, Wasserrahmenrichtlinie, Nitratbelastung
Trinkwasserschutz?: Wasserverteuerung? Kooperation mit Enercity
Gefährdung von Oberflächengewässern?: Es gibt hier keine Oberflächengewässer, hieß es.
Durchlässige Böden?: Die hätten einen geringen Schutzwert.
Biotope und Naturschutz?: Avifauna und Artenschutz sind nicht verfahrensrelevant
Stickstoff- und Nitratdeposition weit unter kritischen Werten.
Kompensation und Ausgleich?: Alle 4 Ställe sollen an einem besseren Standort kompensiert werden. Eine Stalleingrünung ist wegen LKW Verkehr und Tieren, die sich dort aufhalten und Seuchen übertragen könnten nicht vorzusehen.
Bodenschutz?: Bodenuntersuchungen sind nicht erforderlich.
Tierschutz?: 98/58 EG Richtlinie §19 Tierschutz Nutztierverordnung
Gibt es „Qualzucht“?: Es hieß „für dieses Vorhaben irrelevant“. (Man hat den Begriff „Qualzucht“ bisher nicht definiert, darum gibt es keine justitiable Rechtsgrundlage.)
Tierhaltungsbedingungen?: Besatzdichte von 39kg/qm zulässig. Beleuchtungsmanagement: 18h hell, 6h dunkel.
Abfallentsorgung?: Über Tierkörperbeseitigung.
Fazit von Angela Klingrad und Melanie Zurr: Der Landwirt handelt als Unternehmer, der seinen Betrieb nach geltendem Recht erweitern will. Freiwillig mästet der Landwirt bis 37kg/qm statt 39kg/qm und baut freiwillig in alle 4 Ställe, die 2 alten und die 2 neuen, Filteranlagen ein.
Die Anliegen, besonders der Bürgerinnen und Bürger der Wedemark, werden durch die geltenden Gesetze nicht genügend berücksichtigt.
Nicht relevant für die Baugenehmigung sind : Die Anzahl aller Mastställe in der Wedemark (gemeindliches Einvernehmen); der zu erwartende Klimawandel; Rückbau von Ställen; zusätzlicher Verkehr durch zusätzliche Ställe; Belastung durch Tierhaltung in der Umgebung; die Entfernung vom Trinkwasserschutzgebiet; das Abtöten von Keimen bei mehr als x°C; die Biodiversität und der Naturschutz (ein Stall, der aus gutem Grund nicht eingegrünt werden soll); die Ausbringung von zusätzlich anfallenden Abfallstoffen und eine wenigstens ansatzweise artgerechte Tierhaltung.
Was können wir tun? Fleisch mit Zertifikat über die Haltungsform kaufen oder weniger oder gar kein Fleisch essen und dafür sorgen, dass die Gesetze über die Tierhaltung modernisiert werden und die Landwirte für die Landschaftspflege auskömmlich Geld erhalten.