Ortsverband Wedemark

Kein Gewerbegebiet im Landschaftsschutzgebiet

21.08.2016
Kein Gewerbegebiet im Landschaftsschutzgebiet

Das Landschaftsschutzgebiet Wietzetal reicht zur Zeit vollständig bis an die Schlager Chaussee. Die Realisierung jeglicher Bebauung setzt also eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes voraus. Dem können die Grünen hier nicht zustimmen, auch nicht im Tausch gegen eine Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes an anderer Stelle. Entscheidend sind für die Grünen die folgenden naturschutzfachlichen Tatsachen

Das 1998 rechtsverbindlich  festgesetzte LSG umfasst im wesentlichen das Tal der Wietze mit ihren Nebenbächen Mühlengraben und Johannisgraben. In seinem Kern ist es ein Feuchtgebiet mit Wiesen, Erlenbruchwäldern und schilfbestandenen Teichen. Das LSG bildet eine naturräumliche Einheit mit dem Bissendorfer Hochmoor, einem der vier Moore des von EU, Land und Region geförderten Entwicklungsprojektes Hannoversche Moorgeest.

Die für das Gewerbegebiet vorgesehene Ackerfläche dient als wichtige Pufferzone. Sie schließt sich auf ansteigendem Gelände an die Johannisgrabenniederung. Solche Geesthänge sind charakteristisch für die Randbereiche fast aller Moore der Hannoverschen Moorgeest. So hatte das Bundesamt für Naturschutz ursprünglich für das Großprojekt Hannoversche Moorgeest auch Landschaftsschutzgebiete als Pufferflächen an den Rändern gefordert. Im Falle einer Realisierung hätte das Bundesamt dem Projekt eine gesamtstaatliche Bedeutung beigemessen und es entsprechend gefördert.

Das Bild einer intensiv genutzten Ackerfläche, wie es sich von der Straße her bietet, täuscht über die besonderen Qualitäten hinweg. Der Acker hat nicht nur als nahe gelegenes Nahrungshabitat für die Vogelwelt der Johannisgrabenniederung eine Bedeutung. Der Landschaftsrahmenplan weist die Fläche als ein Gebiet mit hoher Grundwasserneubildung aus und aufgrund der Hanglage wird die Johannisgrabenniederung mit Grundwasser gerade aus diesem Bereich gespeist. Diese Wasserzufuhr ist also existentiell für das Feuchtgebiet.

Im Landschaftrahmenplan, dem Fachgutachten des Naturschutzes für die Region Hannover, werden Teile des LSG, insbesondere die Johannisgrabenniederung, auch als naturschutzwürdig eingestuft, denn aufgrund seiner Biotop- und Artenvielfalt erfüllt sie die fachlichen Kriterien für die Ausweisung eines Naturschutzgebietes. Demnach wäre also eigentlich ihre Aufwertung als Naturschutzgebiet geboten, anstatt sie durch Gewerbebebauung in ihrer nahen Umgebung abzuwerten. Die negativen Auswirkungen eines Baugebietes auf den naturschutzwürdigen Teil des Landschaftsschutzgebietes, gerade auch durch hochprozentige Versiegelung der Nutzflächen, wären unübersehbar.

Zudem hat gerade dieses Landschaftsschutzgebiet auch Bedeutung für die Naherholung. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz steht sie gleichrangig neben dem Ziel des Naturschutzes. Der am Nordrand der Johannisgrabenniederung verlaufende Wirtschaftsweg ist ein beliebter ortsnaher Spazierweg, von dem aus die Niederung ungestört erlebt werden kann.

Bei einer Realisierung würde dagegen eine industriell bestimmte Eingangssituation den ersten Eindruck der Gemeinde und des Ortsteils Bissendorf von der L 190 her prägen. Statt der jetzt möglichen positiven Sichtbeziehung zum Wald- und Niedermoorrand müsste bei Besucherinnen und Besuchern das Bild einer „Gewerbegebietsdurchfahrt“ entstehen!

Fazit der Grünen: Ein Gewerbegebiet an dieser Stelle würde naturschutzfachlich sehr hochwertige Landschaftsräume unwiederbringlich preisgeben und zudem das Landschaftsbild in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit nachteilig beeinflussen. Daher können die Grünen ihre Zustimmung zu einem Gewerbegebiet und der dafür notwendigen Teillöschung des Landschaftschutzgebietes Wietzetal nicht in Aussicht stellen. Statt als lästiges Planungshindernis muss die Landschaft als ein herausragender Faktor der Attraktivität der Gemeinde gesehen werden, so der Ortsverband der Grünen.

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