Ortsverband Wedemark

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

13.05.2020
Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung

Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung  gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung

Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Imke Byl (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung 

Wie geht es weiter mit dem LIFE+-Projekt Hannoversche Moorgeest?

Anfrage der Abgeordneten Christian Meyer und Imke Byl (GRÜNE), eingegangen am 11.03.2020 - Drs. 18/6075  an die Staatskanzlei übersandt am 16.03.2020 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz namens der Landesregierung

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die vier Hochmoore Helstorfer, Bissendorfer, Otternhagener und Schwarzes Moor gehören zu den am besten erhaltenen Hochmoorlandschaften Niedersachsens und tragen das europäische Prädikat „Natura 2000“-Gebiet. Im Rahmen eines LIFE+-Projekts mit Mitteln der Europäischen Union sollen die Moorlandschaften wiedervernässt werden, um die wertvolle Lebensräume zu schützen und zum Klimaschutz beizutragen. Während der Projektlaufzeit von 2012 bis 2023 sollen vielfältige Maßnahmen zur Revitalisierung der Moore durch das Land Niedersachsen in Zusammenarbeit mit der Region Hannover umgesetzt werden1. Für das LIFE+-Projekt sind Kosten im Umfang von 14,5 Millionen Euro genehmigt. 59 % der Kosten trägt die EU, 39 % das Land, 7 % die Region Hannover.  Die Umsetzung des LIFE+-Projekts liegt aktuell drei Jahre hinter dem Zeitplan. Die Flurbereinigung konnte bislang nicht abgeschlossen werden, die wasserbaulichen Genehmigungsverfahren sind verzögert, zudem verzögern Klagen die Umsetzung. In einem Schreiben drückte die EU-Kommission bereits im Juli 2019 ihre Besorgnis über die Verzögerungen aus.

Vorbemerkung der Landesregierung

2012 hat die EU-Kommission das LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ mit einer Laufzeit von 11 Jahren bewilligt, damit vier Hochmoore in der Region Hannover wiedervernässt werden können. 58 % der Gesamtkosten von 14,75 Mio. Euro trägt die EU, 35 % das Land Niedersachsen und 7 % der Projektpartner Region Hannover. Die Federführung für die Umsetzung des Projektes liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU). Dieses hat den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) mit der Gesamtkoordination und Umsetzung des Projektes beauftragt. Bei der Planung und Umsetzung des Projektes arbeiten die Bereiche Naturschutz und Wasserwirtschaft des NLWKN Hand in Hand. Der Projektpartner Region Hannover bringt sich personell, finanziell und bei der Umsetzung von Maßnahmen ein. Das Naturschutzprojekt dient auch dem Klimaschutz. Die renaturierten Moore werden laut Schätzung etwa 2.700 Tonnen CO2-Äquivalente jährlich einsparen Das Projektgebiet – das sind das Bissendorfer, Otternhagener, Helstorfer und das Schwarze Moor – umfasst 2.243 Hektar. Zur Wiedervernässung sollen Entwässerungsgräben zurückgebaut und Dammbauten (Ringwälle) aus vorhandenem Torf errichtet werden, welche das Regenwasser auf den Moorflächen zurückhalten. Ergänzt werden diese baulichen Maßnahmen durch zahlreiche weitere Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Seit Ende 2012 läuft begleitend das Flurbereinigungsverfahren „Hannoversche Moorgeest“ mit etwa 900 Grundeigentümern und über 2.200 Flurstücken. Aktuell sind ca. 80 Prozent der Flächen im Besitz der öffentlichen Hand.  In allen Phasen des Projektes wird großer Wert auf die Einbindung der örtlichen Bevölkerung und Nutzergruppen gelegt. Ein 2012 gegründeter Projektbeirat begleitet das Vorhaben über die gesamte Laufzeit. Der Beirat ist als Praktikerforum konzipiert, in welchem unter anderem die Forstwirtschaft, die Jagd, die Landwirtschaft sowie die Unterhaltungsverbände der Wasserwirtschaft und die Naturschutzverbände vertreten sind.

1. Wird das LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ bis zum Ende der Projektlaufzeit im Jahr 2023 abgeschlossen sein? Wenn nein, bitte begründen.

Das LIFE+-Projekt „Hannoversche Moorgeest“ wird bis zum Ende der vorgesehenen Projektlaufzeit im Jahr 2023 nicht vollständig abgeschlossen werden – siehe dazu auch Frage 7.  Wesentliche Gründe sind Verzögerungen bei der Erreichung der Flächenverfügbarkeit im Rahmen des laufenden Flurbereinigungsverfahrens sowie bei der Vorbereitung und dem Abschluss der nachfolgenden Planfeststellungsverfahren.  Im Flurbereinigungsverfahren haben das Land Niedersachsen und die Region Hannover entsprechend der vom Projektausschuss vereinbarten Rahmenbedingungen für die Umsetzungsphase („12Punkte-Vereinbarung“) stets das Prinzip der Freiwilligkeit verfolgt und bewusst auf Zwangsmaßnahmen verzichtet. Die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern durch die zuständige Flurbereinigungsbehörde Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser folgen diesem Prinzip und gestalten sich daher sehr zeit- und personalaufwändig. Es sind darüber hinaus mehrere Klageverfahren vor dem OVG Lüneburg im Zusammenhang mit der Wertermittlung des Flurbereinigungsverfahrens teils schon entschieden und teils noch anhängig. Die Flächenverfügbarkeit im Projektgebiet ist derzeit zu ca. 80% gegeben. Die Priorisierung der Abarbeitung der einzelnen Moore folgt der in der Projektplanung vorgegebenen Reihenfolge Schwarzes Moor, Bissendorfer Moor, Otternhagener Moor, Helstorfer Moor. In Bezug auf die vier wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren wurden die Abläufe gegenüber der ursprünglichen Planung des Projektantrages überarbeitet. Grundlage des LIFE-Antrages war ein kostenoptimierter Pflege- und Entwicklungsplan der Region Hannover (PEPL) aus dem Jahr 2010. Diese Planungsgrundlage wurde im Fortgang des Projektes – insbesondere bezogen auf die wasserbauliche Planung – deutlich überplant und fachlich optimiert. Für die planerische und genehmigungsrechtliche Bearbeitung der vier Moore war im Projektantrag zunächst eine parallele Bearbeitung aller vier Moore „im Paket“ vorgesehen. Dies war vor dem Hintergrund der Komplexität des Projektes und dem erheblichen personellen Aufwand bei der Abarbeitung von vier parallelen Planfeststellungsverfahren jedoch nicht realisierbar. Daher wurde zwischen dem MU, dem NLWKN, dem Projektpartner Region Hannover sowie dem ArL abgestimmt, dass die Bearbeitung für jeden der vier Bauabschnitte einzeln und zeitversetzt erfolgen soll. Auch die ursprünglich angesetzte Laufzeit eines Planfeststellungsverfahrens von 9 Monaten war verwaltungstechnisch nicht haltbar und wurde auf ein Jahr korrigiert. Im Laufe des Projektes musste der ursprüngliche Zeitplan zur Erstellung der Antragsunterlagen und der Abarbeitung der nachfolgenden Planfeststellungsverfahren mehrfach korrigiert werden, da umfangreiche Beteiligungs- und Abstimmungsverfahren für eine fachlich optimierte Planung unter Einbeziehung aller relevanten Interessenvertreter gewollt und notwendig waren.

2. Wie groß ist der Zeitverzug der Umsetzung des Projektes?

Referenz für die Bemessung der Verzögerungen gegenüber der EU-Kommission sind immer die kalkulierten Meilensteine des Projektantrages von 2011.

Die Verzögerungen im Bereich der Flurbereinigung betragen derzeit ca. 30 Monate. Der aktuell prognostizierte Zeitverzug bis zum Abschluss der Baumaßnahmen in allen vier Mooren wird voraussichtlich vier Jahre betragen (Ende 2027), sofern nicht unvorhersehbare Ereignisse eintreten. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass viele weitere konkrete Projektmaßnahmen wie Entkusselungsarbeiten, Freistellung von Gewässern, Bekämpfung von invasiven Arten, Extensivierung von Acker- und Grünlandflächen, Beseitigung von Drainagen, Effizienzkontrolle sowie die Beweissicherung über die Erfassung von Wasserständen kontinuierlich erfolgen oder bereits zeitgerecht erfolgreich abgeschlossen wurden.

 

3. Wie bewertet die EU-Kommission den Stand der Umsetzung?

Die EU-Kommission bewertet in ihrem letzten Schreiben an das MU die Verzögerungen als besorgniserregend, insbesondere beim Fortgang des Flurbereinigungsverfahrens, bei der Erstellung der Antragsunterlagen für die wasserbaulichen Maßnahmen und bei dem Abschluss der Planfeststellungsverfahren.

 

4. Welche Kosten sind im Zuge des LIFE+-Projekts bislang entstanden, und welche Summe wurde von der EU dafür zur Verfügung gestellt?

Das gesamte Finanzvolumen des LIFE+-Projektes beträgt 14,75 Mio. Euro. 58% der Mittel (8,54 Mio. Euro) trägt die EU, 35% (5,21 Mio. Euro) das Land Niedersachsen und 7% (1,00 Mio. Euro) der Projektpartner Region Hannover.  Bisher sind aus dem Gesamtbudget 7,05 Mio. Euro verausgabt worden, das sind 48%. Die größte bisher verausgabte Kostenposition stellt dabei der bisherige Flächenerwerb, Flächentausch oder der Abschluss von entgeltlichen Gestattungsverträgen zu Gunsten des Landes Niedersachsen mit 5,36 Mio. Euro dar.

 

5. Erfolgt regelmäßig eine Abschätzung der zu erwartenden Kosten für die Maßnahmenumsetzung?

Sämtliche Projektkosten (Landankauf, wasserbauliche Maßnahmen, weitere Maßnahmen, Personalkosten…) wurden zunächst aus dem Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) abgeleitet. Entsprechend der Bearbeitungstiefe handelte es sich dabei um eine Kostenannahme. Diese Kostenannahme wurde im weiteren Projektverlauf präzisiert (siehe unter 6.). Die Kosten für die wasserbauliche Maßnahmenumsetzung werden entsprechend der Norm für die Kostenplanung im Bauwesen (DIN 276) fortlaufend mit den Planungsschritten ermittelt. Auf die Kostenschätzung (Vorplanung) folgt die Kostenberechnung (Entwurfsplanung) und auf diese der Kostenanschlag (Vorbereitung der Vergabe). Mit fortschreitender Planung nimmt der Detaillierungsgrad zu und damit auch die Genauigkeit der Kostenermittlung. 

6. Entsprechen die ursprünglichen Finanzansätze für Projektleitung/Planung, Grundstücksankauf und Maßnahmenumsetzung noch der aktuellen Situation?

Wenn nein, bitte jeweils aktualisierte Kostenansätze und Prognose der Gesamtkosten darstellen.  Die ursprünglichen Finanzansätze wurden im Zuge der Kostenfortschreibung (konkreten Erarbeitung der wasserbaulichen Planung und der Wertermittlung im Flurbereinigungsverfahren) 2016 überarbeitet. Für beide genannten Positionen hat sich ein Mehrbedarf an Finanzmitteln ergeben. Diese Mehrbedarfe wurden durch das MU anerkannt und in die Haushaltsplanung integriert. Auch die Region Hannover hat als Projektpartner anteilig einen Teil der Mehrkosten übernommen (0,43 Mio. Euro). Die derzeitige Kalkulationsbasis des Gesamtbudgets ist unter 4. dargelegt.

 

Der Mehrbedarf im Flurbereinigungsverfahren ist auf die langanhaltenden Niedrigzinsphase und die damit einhergehende Steigerung der Grundstückspreise zurückzuführen, welche sich in der Wertermittlung widerspiegeln. Darüber hinaus erfolgte noch eine geringfügige Wertanpassung für den Bodenwert im Zuge eines Klageverfahrens vor dem OVG Lüneburg. Der Mehrbedarf beläuft sich auf ca. 1,36 Mio. Euro. Darüber hinaus hat das Land Niedersachsen (MU) weitere Mittel in Höhe von ca. 0,58 Mio. Euro für Billigkeitsleistungen für entkusselte Flächen sowie für Bewertungsausgleiche im Zusammenhang mit dem Ankauf von Tauschflächen zur Verfügung gestellt. Damit beträgt der Anteil der gesamten Finanzmittel für den Landerwerb, den Landtausch oder den Abschluss von Gestattungsvertragen 6,13 Mio. Euro (41,6 % des gesamten Projektbudgets). Geringe Verschiebungen des Finanzierungsansatzes sind noch möglich, grundsätzlich ist jedoch nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass der Ansatz auskömmlich ist. Die dem LIFE-Antrag zugrundeliegende wasserbauliche Planung wurde gegenüber der im Antrag dargestellten Version sowohl hinsichtlich der Bauwerksbemessung, als auch im Sinne der naturschutzfachlichen Zielsetzung sowie des Klimaschutzes optimiert. Resultat ist, dass sich zum einen die Länge der Moordämme (insb. im Bissendorfer Moor) erhöht hat, zum anderen sich auch die durchschnittlichen Dammhöhen von 40 cm auf 75 cm erhöht haben. Verbunden damit sind auch in diesem Segment erhöhte Kosten. Die voraussichtlichen Mehrkosten wurden jeweils separat pro Moor ermittelt. Der gesamte kalkulierte Mehrbedarf beläuft sich auf 1,24 Mio. Euro. Ziel ist es, diesen Rahmen nicht zu überschreiten. Die aus den vorgegebenen öffentlichen Ausschreibungen resultierenden Kostenentwicklungen sind zurzeit nur schwer abschätzbar, da diese unter anderem marktbedingt sind. Angebote mit unangemessenen Preisen (Vergleich Kostenanschlag) werden in der Regel ausgeschlossen. Hieraus kann ggf. jedoch eine Verzögerung der Bauausführung wegen neuer Ausschreibung bei offenem Ausgang resultieren. Darüber hinaus wurde durch das Projektmanagement Mehrbedarf für Personalmittel für die voraussichtliche Verlängerung der Projektlaufzeit beantragt und in die mittelfristige Finanzplanung des MU aufgenommen.  

7. Ist eine Verlängerung der Projektlaufzeit bei der EU beantragt? Falls ja, bis wann? Falls nein, ist dies geplant, und wann soll dies erfolgen?

Eine Verlängerung der Projektlaufzeit ist aktuell noch nicht beantragt, aber deren Notwendigkeit wurde gegenüber der EU-Kommission bereits kommuniziert. Die EU-Kommission empfiehlt, den Verlängerungsantrag erst dann zu stellen, wenn die „Restlaufzeit“ des Projektes bis zum Maßnahmenabschluss weitgehend verlässlich kalkuliert werden kann. Zielsetzung ist es, den Antrag zu stellen, wenn die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern abgeschlossen und die Planfeststellungsbeschlüsse rechtskräftig sind. Der Antrag auf Verlängerung wird voraussichtlich Ende 2021 erfolgen. 

 

8. Droht eine Rückzahlung der von der EU bewilligten Gelder, sollte die EU-Kommission einer Verlängerung der Projektlaufzeit nicht zustimmen?

Nach den Vorgaben der EU-Kommission müssen die Argumente für eine Verlängerung des Projektes durch den Projektträger nachvollziehbar und sehr detailliert begründet sein. Die Zielerreichung ist sicherzustellen. Darüber hinaus sollen alle weiteren möglichen Komplikationen mit abgebildet sein. Die verbleibende Projektlaufzeit muss verlässlich und realistisch kalkuliert werden. Der zu stellende Antrag wird diesen Anforderungen Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund wird derzeit davon ausgegangen, dass dem Verlängerungsantrag zugestimmt wird. Stimmt die EU-Kommission einem Verlängerungsantrag nicht zu, kann damit grundsätzlich auch eine Rückforderung von Fördergeldern verbunden sein. Nach derzeitigem Stand wird davon aber nicht ausgegangen.

9. Wie kann die Umsetzung des Projekts beschleunigt werden, und welche konkreten Maßnahmen sind in diesem Sinne geplant?

Seitens der Flurbereinigungsbehörde geht es aktuell darum, zügig und entsprechend der Priorisierung mit den noch verbleibenden privaten Flächeneigentümern im Projektgebiet zu einvernehmlichen Lösungen bezüglich Verkauf, Tausch oder Gestattung zu kommen. Hier wird insbesondere großes Augenmerk auf bereits identifizierte sog. Schlüsselflächen (vgl. Frage 13) für die Maßnahmenumsetzung gelegt. Ein Zeitplan zur gestaffelten Abarbeitung der vier Moore wurde vereinbart. Ebenso hat das ArL Leine-Weser seit geraumer Zeit für interne und externe personelle Verstärkung gesorgt, um die Abwicklung zu beschleunigen. Bei der Schaffung der genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen geht es aktuell darum, die noch ausstehenden Antragsunterlagen zum Helstorfer Moor zu erstellen und die drei noch laufenden Planfeststellungsverfahren zügig zu einem Abschluss zu bringen. Hierzu bedarf es gemeinsamer Anstrengungen des NLWKN und der Region Hannover, um die gesetzten zeitlichen Ziele zu erreichen.  Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Umsetzung der Baumaßnahmen ist die Flächenverfügbarkeit. Bei bisher nicht verfügbaren Flächen, die für die Realisierung zwingend erforderlich sind, wird zunächst geprüft, ob eine bauliche Umgehung möglich ist. Sollte dies nicht mit verhältnismäßigem Aufwand möglich sein, haben sich das Land Niedersachsen und die Region Hannover einvernehmlich darauf verständigt, dass in Einzelfällen das bisher verfolgte Freiwilligkeitsprinzip aufgegeben werden muss, um die Zielerreichung des Projektes nicht zu gefährden. Dies wird im Planfeststellungsbeschluss verankert. Bedarfsweise kann die sofortige Vollziehung beantragt werden.

 

10. An welchen Stellen bzw. Ämtern wird eine personelle Veränderung/Verbesserung geplant, um die Abläufe zu verbessern?

Grundsätzlich genießt das Projekt Hannoversche Moorgeest innerhalb der beteiligten Landesbehörden und beim Projektpartner Region Hannover hohe Priorität. Die zuständige Flurbereinigungsbehörde ArL Leine-Weser hat für die Verhandlungen zum Bissendorfer Moor personelle Verstärkung hinzugezogen. Darüber hinaus wurde ein externes Planungsbüro beauftragt, einen Teil der Verhandlungen zu übernehmen. Für die noch ausstehenden Verhandlungen zum Otternhagener und Helstorfer Moor wurde in der 12. KW ein Auftrag an ein weiteres externes Planungsbüro vergeben, um die personellen Kapazitäten zu erhöhen. Innerhalb des NLWKN ist es gelungen, die seit einem Jahr vakante Nachbesetzung eines Wasserbauingenieurs zu realisieren, welcher zum 15.04. seinen Dienst angetreten hat. Zudem werden ergänzende Auftragsvergaben an externe Planungsbüros erwogen.

 

11. Vor dem Hintergrund, dass die Flurbereinigung ursprünglich bis 2017 abgeschlossen sein sollte: Wie lange wird das Flurbereinigungsverfahren zur Sicherung der benötigten Flächen noch dauern?

Das ArL Leine Weser geht davon aus, dass die Verhandlungen mit den noch verbleibenden Flächeneigentümern in ca. einem Jahr abgeschlossen sind. Damit ist das Flurbereinigungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen. Es folgt die Aufstellung des Flurbereinigungsplanes und die Berichtigung der Grundbücher. Diese Arbeitsschritte werden mindestens 2 weitere Jahre in Anspruch nehmen.

 

a) Wie viele Flächenbesitzer verweigern Gespräche über einen Verkauf, Tausch oder Gestattungsverträge?

Dies kann bisher noch nicht abschließend beurteilt werden. Ausgewertete Daten liegen derzeit für das Bissendorfer Moor vor, welches mit 458 privaten Eigentümern die kleinteiligste und aufwändigste Eigentümerstruktur ausweist. Der Anteil der aktiven Verweigerer (Verweigerung der Zusammenarbeit) und passiven Verweigerer (keine Reaktion auf Anschreiben und Telefonate) liegt hier bei ca. 40 Eigentümern. Nach Auswertung der Lage, sind jedoch nur Flächen von 9 Eigentümern für die Projektumsetzung essenziell. Im Vergleich zur Gesamtzahl der Eigentümer ist der Anteil daher vergleichsweise gering. Da die Verhandlungen im Bissendorfer Moor noch nicht beendet sind, kann sich der Anteil der Verweigerer jedoch noch geringfügig erhöhen.

 

b) Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die vorgesehenen Maßnahmen dennoch durchführen zu können?

Die Landesregierung setzt, wie bereits unter 9. ausgeführt, auf die einzelfallbezogene Abkehr vom Freiwilligkeitsprinzip. Das bedeutet, dass jedem Flächeneigentümer nach wie vor die drei Optionen Verkauf, Tausch oder Gestattung angeboten werden. Sollten diese Angebote jedoch nicht zum Erfolg führen, werden im Planfeststellungsbeschluss Rechtsinstrumente verankert, welche einen Flächenzugriff für unverzichtbare Schlüsselflächen im Einzelfall sicherstellen.  Hinzu kommt das Instrument der Duldungspflicht nach § 65 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit den jeweils gültigen Naturschutzgebietsverordnungen (NSG-Verordnungen) im Projektgebiet. Danach haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf Grund von Vorschriften dieses Gesetzes, Rechtsvorschriften, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind oder fortgelten, oder Naturschutzrecht der Länder zu dulden, soweit dadurch die Nutzung des Grundstücks nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

 

12. In welchem Umfang konnten im Zuge der Flurbereinigung bislang Flächen gesichert werden? Bitte Gesamtfläche sowie Anteil an den zu erwerbenden Flächen aufführen.

Bisher konnten im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens ca. 925 ha Flächen verfügbar gemacht werden. Weitere 475 ha stehen noch aus, um das Ziel zu erreichen, 1.400 ha private Eigentumsflächen in die Verfügbarkeit der öffentlichen Hand zu bringen.  Zusammen mit der bereits vor Projektbeginn bestehenden öffentlichen Flächenkulisse (Land, Region Hannover, Gemeinden, Naturschutzverbände und Weitere) sind nun ca. 80% der Flächen im Projektgebiet für die Maßnahmenumsetzung verfügbar.

 

13. Sind damit ausreichend Flächen verfügbar, um das Projekt realisieren können?

Derzeit reicht die Flächenverfügbarkeit im Bissendorfer, Otternhagener und Helstorfer Moor noch nicht aus, um mit den Baumaßnahmen zu beginnen. Die Struktur des Flächeneigentums ist in den vier Mooren des Projektgebietes - wie für norddeutsche Moore typisch - von im Verhältnis zur Länge sehr schlanken Grundstücken geprägt, die überwiegend streifen- bis strahlenförmige vom Rand zum Zentrum des Moores verlaufen. Lediglich im Bissendorfer Moor weicht diese Struktur im Vergleich zu den weiteren Mooren ab. Zur Wiedervernässung ist es notwendig, wasserbauliche Bauwerke wie Moordämme mit überwiegend konzentrischem Verlauf zu errichten. Diese Linienbauwerke verlaufen also häufig im rechten Winkel zur Längsachse der sehr schmalen Grundstücke und queren entsprechend viele Grundstücke. Aus diesem Grund ist es im Regelfall nur schwer möglich, einzelne, nicht verfügbare Schlüsselflächen zu umgehen oder auszusparen, ohne den Gesamterfolg des Projekts zu gefährden. Eine vollständige Flächenverfügbarkeit ist daher für die Projektrealisierung in jedem Fall die sicherste, einfachste und zeitsparendste Methode, um die geplanten wasserbaulichen Maßnahmen umzusetzen.  Die Umgehung oder Aussparung einzelner Flächen ist grundsätzlich genehmigungsrechtlich unkritisch, soweit damit keine wesentliche Änderung der Planung verbunden ist. Wesentliche Änderungen der Planung würden eine erneute Auslegung des geänderten Antrages und somit einen erhöhten Zeitaufwand erfordern. Grundsätzlich bedeutet eine Umgehung oder Aussparung einzelner Flächen jedoch eine Anpassung der Ausführungsplanung und Vergabeunterlagen, deren Zeitbedarf vom Umfang der Änderungen abhängig ist. Sollten sich einzelne Flächeneigentümer jedoch aktiv oder passiv einer Zusammenarbeit im Rahmen der Flurbereinigung verweigern, stehen die unter 9. und 11. b) genannten Instrumente zur Verfügung, um die Umsetzung der Maßnahmen auf Schlüsselflächen sicherzustellen.

 

14. Seit wann ist der Planfeststellungsbeschluss Schwarzes Moor rechtskräftig?

Der Planfeststellungsbeschluss zum Schwarzen Moor ist seit dem 11.05.2016 rechtskräftig.

 

15. Wurden die Baumaßnahmen zur Wiedervernässung im Schwarzen Moor wie geplant im Jahr 2019 begonnen? Wenn nein, bitte begründen.

Nein, mit den Baumaßnahmen im Schwarzen Moor wurden nicht, wie geplant im Herbst 2019 begonnen. Grund sind Eilanträge von zwei Grundstückseigentümern beim VG Hannover auf Untersagung des Baus von Grabenverschlüssen im Schwarzen Moor. Diese Anträge wurden im September 2019 eingereicht. Ein zwischenzeitlich angesetztes Mediationsverfahren mit zwei weiteren außergerichtlichen Terminen hat zwar Teilerfolge erbracht, wurde jedoch im Januar 2020 durch den NLWKN beendet, da die gesteckten Ziele weder inhaltlich noch zeitlich vollumfänglich erreicht werden konnten. Das Eilverfahren beim VG Hannover wurde erneut aufgenommen. Die Verhandlungen der Flurbereinigungsbehörde mit den Grundstückseigentümern liefen unverändert weiter. Mit einem Antragsteller konnte zwischenzeitlich ein Abschluss erzielt werden. Er hat seinen Antrag beim VG Hannover zurückgenommen. Der verbliebene Antragsteller richtet seinen Eilantrag nun zusätzlich auch gegen die Planfeststellungsbehörde (Untere Wasserbehörde Region Hannover). Durch das Gericht wurden vom NLWKN und von der Region Hannover weitere Stellungnahmen zum Vorgang angefordert, welche eingereicht wurden. Eine Entscheidung des Gerichtes steht nach wie vor aus.

 

16. Falls nein, sind die Ausschreibungsunterlagen für die Baumaßnahmen bereits erstellt?

Die Ausschreibungsunterlagen für das Schwarze Moor lagen im Dezember 2019 als Vorabzug vor und befinden sich nun in der Endphase der Erstellung. Aus naturschutzfachlichen Gründen kann der Bau frühestens im September 2020 beginnen. Die Ausschreibung wird rechtzeitig erfolgen.

17. Welchen Beitrag zum Klimaschutz leistet die geplante Wiedervernässung?

Nach Berechnungen des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG; 2010) können durch die geplanten Wiedervernässungsmaßnahmen im LIFE-Projektgebiet ca. 2.700 t CO2 -Äquivalente pro Jahr eingespart werden. Das sind 13 % der derzeitigen Gesamtemissionen aus den vier entwässerten Mooren. Die Berechnungen beruhen auf der Vorplanung des damaligen Pflege- und Entwicklungsplanes. Mit der Optimierung der Planung (höhere Dämme und längere Dammlinien) ist davon auszugehen, dass sich der Beitrag zum Klimaschutz und damit das CO2 -Einsparpotenzial noch vergrößert.

 

18. Wie hoch ist derzeit der jährliche CO2-Ausstoß infolge der Zersetzung des ausgetrockneten Torfkörpers der Hannoverschen Moorgeest?

Der vom LBEG berechnete jährliche CO2-Ausstoß der vier Moore beträgt ca. 18.100 t CO2 -Äquivalente pro Jahr.

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