Ortsverband Wedemark

Ratsanfrage zu Stallbauten

05.09.2017
Ratsanfrage zu Stallbauten

Die Ratsfraktion hat die folgende Ratsanfrage in die Sitzung am 21.08.2017 eingebracht (Antworten sind mündlich in der Sitzung gegeben worden und hier nach Notizen wieder gegeben/letztlich werden die Aussagen der offiziellen Niederschrift gelten, wie sie in der nächsten Ratssitzung beschlossen wird):

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Nach Presseberichten haben verschiedene Entwicklungen im Weser-Ems-Gebiet zu Überlegungen geführt, die dortige Tierproduktion, insbesondere von Geflügel, zu entflechten und verstärkt auch in andere Regionen Niedersachsens zu verlagern. Genannt wurden zum einen die erhöhte Gefahr der Übertragung der Vogelgrippe bei einer hohen Dichte von nahe benachbarten Geflügelställen und zum anderen die Probleme bei der Verteilung von Gülle, Kot und Gärresten auf den dortigen Ackerflächen nach der neuen Düngeverordnung des Landes Niedersachsen. Die Grenzwerte für Grundwasser belastende Stoffe sind dort vielfach bereits überschritten.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet vor diesem Hintergrund daher um Beantwortung folgender Fragen:

• Kann die Gemeindeverwaltung einen verstärkten Eingang von Genehmigungsanträgen für Tierställe, für die ein Verfahren nach BImSchG notwendig ist, für das Gemeindegebiet feststellen?

Antwort: Nein, kein verstärkter Eingang von Anträgen.

• Für welche Tierarten und in welcher Größenordnung hat es im Laufe dieses Jahres bei der Gemeinde Anträge auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für die Errichtung von Nutztierställen gegeben?

Antwort: Für einen Hähnchenmaststall für 80.000 Tiere.

• Welche genehmigungsrechtlichen Fragen bearbeitet die Gemeinde Wedemark im Rahmen ihrer Mitwirkung bei einer BImSchG-Genehmigung durch die Region Hannover?

Antwort: Die Fragen, die auch bei einer normalen Baugenehmigung bearbeitet werden: Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Planungsrecht, mit der Bauordnung, mit Brandschutz.

• Wie beurteilt die Gemeindeverwaltung diese Anträge hinsichtlich der Erteilung bzw. Versagung des gemeindlichen Einvernehmens?

Antwort: Kein Rechtsgrund für eine Versagung gegeben, das ist eine rein rechtliche, keine politische Frage.

• Welche Folgen für die Umweltsituation allgemein, die Wohnqualität, die Naherholung, das Landschaftsbild und das Grundwasser erwartet die Gemeinde?

Antwort: Folgen für Umweltsituation schwierig zu beantworten, da der Begriff sehr allgemein ist, für die Wohnsituation Verbesserung, da in dem Bestandsstall ebenfalls Abluftfilter eingebaut werden, für die Naherholung keine, da die dortige Landschaft ohne Naherholungsqualität, für Grundwasser keine, da Beeinträchtigungen aus der Anlage baulich verhindert werden.

• Welche Möglichkeiten der Öffentlichkeitsbeteiligung sind bei den Verfahren vorgesehen?

Antwort: Öffentliche Auslegung voraussichtlich ab September zu erwarten, zuständig ist die Region.

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