Ortsverband Wedemark

So nicht - Plan von gestern, Regeln von Vorgestern

14.05.2020
So nicht - Plan von gestern, Regeln von Vorgestern

In der Gemarkung Gailhof soll ein neues Gewerbegebiet entstehen. Am 11. Mai legte die Gemeinde im Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltschutz einen Entwurf dazu vor. Mehr als die Hälfte dieses Gewerbegebietes soll Industriegebiet werden. Hallen von bis zu 14 Metern Höhe dürfen dann gebaut werden.

Immer wieder wurde in Sitzungen zuvor betont, dass die in der Wedemark ansässigen Firmen Gewerbegebiete brauchen, um sich zu entwickeln und zu erweitern. Nun soll also in Gailhof eines der letzten Grundstücke, die für Gewerbe in Frage kommen, zum größten Teil einem Investor aus dem logistiknahen Bereich gegeben werden. 

Das haben wir in dieser Sitzung abgelehnt. Logistikhallen sind Teil eines Gesamtsystems, das nicht nur in den Baugebieten, sondern auch auf Autobahnen und Landstraßen große Umweltprobleme und Klimaschäden durch den damit verbundenen CO2 Verbrauch erzeugt. Die Zukunftsfähigkeit dieses Gesamtsystems muss hinterfragt werden. Zur Zukunft der Logistik werden z.Zt. verschiedene Bilder entwickelt, unter anderem auch das einer zukünftigen massiven Einschränkung weltweiter Warenströme und Lieferketten. Da wäre es gerade jetzt fahrlässig, so viel unserer kostbaren Flächen für eine Nutzung zu verbrauchen, bei der das Verhältnis von Flächenverbrauch und gewonnenen Arbeitsplätzen besonders ungünstig ist.

Nur ungefähr 40% des neuen Gewerbegebietes in Gailhof sind für kleine und mittlere Unternehmen vorgesehen. Das ist unseres Erachtens zu wenig. Das ganze Gewerbegebiet müsste für Unternehmen des Mittelstandes zur Verfügung gestellt werden und Reserven für Wedemärker Betriebe vorgehalten werden.

Eine Mischung aus vielen Betrieben unterschiedlicher Wirtschaftszweige und kleiner bis mittlerer Größen ist unter den Gesichtspunkten von Arbeitsplätzen, Ausbildungsplätzen und Steuereinnahmen viel erfolgversprechender. Im übrigen haben das auch sehr sehr viele Bürger und Bürgerinnen bei dem Workshop im letzten Jahr gefordert. Es ist außerordentlich bedauerlich, dass deren Vorschläge nicht die ihnen gebührende Berücksichtigung gefunden haben.

Nun zu den Regeln der Ausführung: Nach den örtlichen Bauvorschriften des Entwurfs sollen Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, insbesondere Solarenergie, ausdrücklich zulässig sein. Das reicht nicht! In Zeiten, in denen wir den Klimawandel schon deutlich spüren, muss eine Gemeinde Vorgaben und Bauvorschriften machen, um ein neues Gewerbegebiet  so umweltverträglich wie irgend möglich zu gestalten. Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien, insbesondere Solarenergie, aber auch z.B. Wärmepumpen, sind vorzusehen. Die Gebäude sind so zu planen, dass sie dem KfW 55 Effizienzgebäude-Standard entsprechen. Auch sind Dächer und Fassaden zu begrünen. Im Gewerbegebiet in Bissendorf  bei der Firma Tischlerei Biesel und der  Textilmanufaktur Lehnen ist eine zeitgemäße Umsetzung bereits gelungen.

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