Ortsverband Wedemark

Windkraft in der Wedemark

13.02.2016
Windkraft in der Wedemark

Die Fraktion der GRÜNEN im Rat der Gemeinde Wedemark begrüßt den neuen Windenergieerlass des Niedersächsischen Umweltministeriums, den die rot-grüne Landesregierung am 14.12.2015 verabschiedet hat.

„Mit dem Erlass werden Grundsätze zur Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land aufgestellt, die auch für die gegenwärtigen Auseinandersetzungen um das Brelinger Vorranggebiet Bedeutung haben,“ so der Fraktionsvorsitzende Ingemar Becker. Der Erlass ist das Ergebnis eines umfassenden Dialogprozesses, bei dem u.a. auch die großen Naturschutzverbände NABU und BUND und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt waren. Mit dem Erlass wurde zugleich die Anwendung eines detaillierten Leitfadens zur Umsetzung des Artenschutzes verbindlich gemacht.

Die Windenergie an Land ist ein zentraler Baustein der Energiewende hin zu einer Zukunft ohne Atomkraft und, soweit wie möglich, ohne fossile Brennstoffe. Neben notwendigen Energieeinsparungen ist der weitere Ausbau der regenerativen Energieerzeugung der Weg zu diesem Ziel. Windenergie an Land ist inzwischen die günstigste Ökostromquelle.

Da Windkraftanlagen nach dem Bundesbaurecht privilegiert sind, können sie grundsätzlich nach einer Einzelgenehmigung überall gebaut werden. Um Wildwuchs durch Einzelanlagen zu vermeiden, können jedoch Landkreise und Kommunen Vorranggebiete ausweisen. Vorranggebiet Windkraft heißt: Andere Nutzungen sind auf diesen Flächen nicht zulässig, zugleich werden Windkraftanlagen an anderen Standorten ausgeschlossen. Dabei müssen die Kommunen der Windkraft aber „substantiell Raum geben“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofes.

Diesen Weg ist auch die Region Hannover gegangen, die eine Ausweitung der Windenergieflächen von 0,8% auf 1,2% der Regionsfläche anstrebt. Zur Auswahl wurden durch Anlegung gleicher Kriterien für das ganze Regionsgebiet in mehreren Arbeitsschritten schließlich die Vorranggebiete Windkraft ermittelt und festgelegt. Dabei wurden auch bereits Belange des Natur- und Artenschutzes berücksichtigt. Vor dem Bau bleibt ein Genehmigungsverfahren mit Prüfung u.a. der immissionsrechtlichen Belange trotzdem notwendig. Genehmigungsbehörde für alle Anlagen mit mehr als 50 Metern Höhe ist nicht die Gemeinde, sondern die Region Hannover.

Aus Sicht der GRÜNEN-Fraktion stand das Ziel der Energiewende bei ihrer Befürwortung des Brelinger Vorranggebietes im Regionalen Raumordnungsprogramm im Vordergrund. Gleichwohl begrüßen sie auch eine regionale Wertschöpfung, bei der das erwirtschaftete Geld vor Ort bleibt, als Nebenziel. In diesem Sinne sehen sie die Beteiligung der Gemeindewerke an der Betreibergesellschaft positiv. Die Gemeindewerke leisten dadurch einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zugleich einen, wenn auch bescheidenen, Beitrag zur Verbesserung der Einnahmen der Gemeinde. „Dies ist legitim, denn die Gemeinde erzielt keine Profite. Sie verwendet ihre Einnahmen vollständig zur Finanzierung ihrer vielfältigen Aufgaben, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, z.B. im Bereich der Kinderbetreuung, und entsprechend den politischen Vorgaben der gewählten Ratsvertreter.“

Derzeit gibt es keinerlei wissenschaftlich anerkannte Belege für eine Gesundheitsgefährdung durch Infraschall bei den Schallpegeln, die bei dem von der Region angesetzten Abstand der Anlagen von 800 Metern zu geschlossenen Siedlungen bzw. 600 Metern zu Einzelhäusern auftreten. Das Bundesimmissionsrecht geht unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips sogar davon aus, dass bereits mit einem Abstand von 400 Metern gesundheitliche Risiken ausgeschlossen werden. Auch ein Expertenhearing in Wiesbaden im Dez. 2014 unter Beteiligung hochrangiger Wissenschaftler auf dem Gebiet der Umweltmedizin hat keine Erkenntnisse gebracht, die diese Befürchtungen bestätigen.

Die Beachtung der Artenschutzbelange ist für die GRÜNEN auf jeden Fall wesentlich. Diese Belange hat die Region bei der Auswahl des Vorranggebietes anhand der bis dahin vorhandenen und dokumentierten Erkenntnisse geprüft. Die bisher bekannten Brutplätze des z.B. Rotmilans liegen danach 1,5 km und mehr entfernt. Gleichwohl hat die Betreibergesellschaft ein avifaunistisches Gutachten in Auftrag gegeben, um auf der Grundlage aktueller Erhebungen handeln zu können.

Die Internetseite des Niedersächsischen Umweltministeriums hält mit dem Windenergieerlass, dem Leitfaden zum Artenschutz und einem Papier mit häufig gestellten Fragen und Antworten für alle Interessierten viele Informationen bereit. Informativ ist auch das „Faktenpapier Windenergie und Infraschall“, herausgegeben vom Hessischen Wirtschaftsministerium aus dem Mai 2015.

‹ Zur Liste